ALURES - Verwendung von Tieren für wissenschaftliche Zwecke
Seit 1986 gibt es in der EU besondere Vorschriften für die Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken. Am 22.�September 2010 erließ die EU die Richtlinie 2010/63/EU, die die Richtlinie 86/609/EWG zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere aus dem Jahr 1986 aktualisierte und ersetzte. Ziel der neuen Richtlinie ist es, die Rechtsvorschriften zu stärken und zur Verbesserung des Wohlergehens von Tieren beizutragen, die immer noch für wissenschaftliche Versuche benötigt werden. Gleichzeitig wird mit der Richtlinie das 3R-Prinzip (Replacement, Reduction, Refinement) zur Vermeidung, Verminderung und Verbesserung der Verwendung von Tieren fest im EU-Recht verankert. Die Richtlinie 2010/63/EU trat am 1.�Januar 2013 uneingeschränkt in Kraft.