Landesspezifische Informationen und Online-Formulare gemäß der Richtlinie 2003/8/EG
Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen für Personen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, soweit diese Hilfe erforderlich ist, um den Zugang zu den Gerichten wirksam zu gewährleisten.
Die Richtlinie findet in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme Dänemarks Anwendung. Zwischen Dänemark und mehreren Mitgliedstaaten gilt das Europäische Übereinkommen von 1977 über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe.
Die Übermittlungsstellen sind für die Übertragung von Anträgen zuständig. Die Empfangsstellen sind für den Empfang von Anträgen zuständig.
Die Verordnung sieht zwei Formblätter vor, eines für Anträge auf Prozesskostenhilfe und eines für die Übermittlung von Anträgen auf Prozesskostenhilfe.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Seite über die Prozesskostenhilfe.
Übermittlung von Formularen an die zuständige Behörde
Die ausgefüllten Formulare sollten der zuständigen Behörde in der von der Behörde vorgegebenen Weise übermittelt werden. Weitere Informationen zu den Kontaktdaten der zuständigen Behörden, des nationalen Gesetzgebers usw. finden Sie im Abschnitt Europäischer Gerichtsatlas. Diese Seite enthält eine Suchfunktion, mit der die zuständigen Behörden aufgerufen werden können, an die die ausgefüllten Formulare zu senden sind.
Võite täita vormi internetis, kui klõpsate allpool oleval lingil. Kui olete vormi täitmist juba alustanud ja mustandi salvestanud, saate selle üles laadida kasutades nuppu "Laadige mustand üles".
Alates 1. jaanuarist 2021 ei ole Ühendkuningriik enam ELi liikmesriik. Vaatamata sellele jätkuvad tsiviilõiguse valdkonnas ELi õiguse kohaselt need pooleliolevaid menetlused, mis on algatatud enne üleminekuperioodi lõppu. Kuni 2025. aasta lõpuni saab Ühendkuningriiki jätkuvalt valida dünaamilistes veebivormides seoses eespool nimetatud menetlustega. Erandiks on avalike dokumentide vormid, mille puhul Ühendkuningriiki valida ei tohiks.
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Letzte Aktualisierung : 11/10/2022