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Zivilsachen
Zwischen den EU-Ländern besteht eine justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen; diese zielt darauf ab, die Interoperabilität zwischen den nationalen Justizsystemen zu verbessern.
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Strafsachen
Die justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen soll die Zusammenarbeit zwischen Angehörigen der Rechtsberufe und ihren Amtskollegen in anderen Mitgliedstaaten erleichtern.
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Zwangsversteigerungen
Eine Zwangsversteigerung ist ein Verfahren, bei dem das Vermögen des Schuldners öffentlich versteigert wird, um aus dem Erlös den Anspruch des Gläubigers zu befriedigen. Die Versteigerung kann von einem Richter, seinem Stellvertreter, einer zuständigen Behörde oder von sonstigen öffentlichen oder privaten Stellen, die nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Landes hierzu ermächtigt sind, durchgeführt werden.
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Videokonferenzdienste
Grenzüberschreitende Videokonferenzdienste bieten Justizbehörden die Möglichkeit, schnell und effizient miteinander zu kommunizieren. Genutzt werden diese Dienste, um Zeugen, Parteien, Opfer und Sachverständige in einer sicheren Umgebung befragen zu können. Videokonferenzen haben viele Vorteile: Mit ihnen lassen sich Kosten, Reiseaufwand und Auswirkungen auf die Umwelt sowie die Verfahrensdauer verringern, und sie bieten mehr Sicherheit.
- Digitalisierungsverordnung – Mitteilungen der Mitgliedstaaten